Druck, zum 11. September zu schweigen

Ergänzend zu meinen Angaben hinsichtlich der Dienstpflichtverletzung eines ehemals hohen Funktionärs, F* im Bereich Internationaler Terrorismus: Der Funktionär verlangte bei seinem Bestechungsversuch mir gegenüber, nie über die Angelegenheit, welche wahrscheinlich zum 11. September führte, zu reden. Und zwar mit der Aussage, Martin Luther sei vom Blitz getroffen worden. Dies stellte sich rückblickend als Drohung heraus.

Während einer Feier bei einem mir damals bekannten Landespolizisten, M. B*, der aber mit dem Funktionär und möglicherweise auch dessen politischer Partei auf Landesebene verbandelt war, berührte ich eine Tür, die elektrifiziert war, und fiel um.

Danach drohte mir der Landespolizist mit erneuter Elektrifizierung, diesmal durch Defibrillation und implizierte, er arbeite für einen heutigen Innenminister, R*, dessen Name mir damals nicht geläufig war, auf einer Dienststelle “zwischen Guntersblum und Ingelheim”, wo der Landespolizist Angelegenheiten “wälzen” müsse. Auch er sagte, ich solle über den Hinweis zweier Muslime nie reden, die ich vor dem 11. September gehört hatte. Fast wortgleich zu dem, was der Funktionär verlautet hatte.

Ich hatte im Übrigen nach dem 11. September einen Autounfall und wurde 2007 mit einer Substanz vergiftet. Noch heute leide ich an den Folgen der Vergiftung.

Thorsten Koch, MA, PgDip
30 November 2019 (kleineres Update 24 June 2020)

Ergänzung

Versuch der schweren Körperverletzung und die – wohl unfaire – Erwähnung der Namen eines Landesministers und einer Parteipolitikerin

* ist Staatsminister des Innern in *. 2002 war er * der * in *. Auf der damaligen Geburtstagsfeier eines Landespolizisten in Mainz, zu der ich eingeladen war, fiel der Name [des Ministers]. Der Landespolizist, persönlich mit einem SPD-Bundespolitiker verbandelt, sagte, * sei “sehr im Kommen” und werde wohl * werden. Ob ich * denn kenne. Ich entgegnete, ich kenne lediglich aus dem Fernsehen *, konnte ich doch kaum glauben, worauf der Landespolizist dann meine Aufmerksamkeit lenkte.
Mit seiner Aussage erweckte der Landespolizist kontextuell den Eindruck, * habe etwas zu tun mit den Versuchen des Bundespolitikers, mir abzuringen, zu Warnungen, wohl hinsichtlich des 11. September, zu schweigen. Die Warnungen hatten zwei Muslime in Mainz geäußert.

Ich hatte den Bundespolitiker über die besagten Warnungen privat informiert. Der Bundespolitiker und -funktionär versuchte mich daraufhin zu bestechen und setzte mich massiv unter Druck. Soweit ich weiß, veranlasste der Bundespolitiker nichts, den Warnungen nachzugehen.
Während seiner Geburtstagsfeier einige Zeit später nötigte der Landespolizist mich dann, ich solle mich nach einem Fall zu Boden, nach Durchschreiten eines wohl elektrisierten metallenen Türrahmens, defibrillieren lassen, was ich Gott sei Dank ablehnte. Der Landespolizist mahnte mich am Ende seiner Geburtstagsfeier, ich dürfe “niemals darüber sprechen”, was ich dem Bundespolitiker damals (über einen bevorstehenden Anschlag) weitergegeben hatte.

Frage: Versuchte der Landespolizist im Auftrag des Bundespolitikers, den Verdacht auf * zu lenken, dieser habe die Nötigung zu einer riskanten Defibrillierung, für die wohlgemerkt keinerlei Anlass bestand, beauftragt?
Der genannte Landespolizist erwähnte * mit den Worten: “Kennst du auch den *?” Mit demselben Satz nannte der Bundespolitiker damals eine andere Person: “Kennst du auch die *?” Die Frage ist nun, ob der Bundespolitiker beide Personen, also * wie auch *, quasi zum Leumund nehmen wollte. Faktisch nahm er damit beide in Mithaftung. Ob die beiden Politiker * und * also nun eingeweiht waren oder nicht – läuft es auf Implikation der beiden durch den Bundespolitiker hinaus. Das ist keinesfalls guter Stil, im Gegenteil, es ist äußerst unfair.

Zunächst muss ich davon ausgehen, dass die beiden Namen durch den Landespolizist und den Bundespolitiker willkürlich erwähnt wurden, also nichts mit dem Tun des Bundespolitikers zu tun hatten.

Thorsten Koch, MA, PgDip
30 April 2019 (updated)






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